Diese Seite dient zur Unterstützung von deutschen Behörden und Unternehmern bei der Nutzung des EU-Systems TRACES-NT.
Es betrifft nur die Bereiche
- lebende Tiere
- Produkte tierischen Ursprungs
- Lebens- und Futtermittel, die einer temporären verstärkten Kontrolle unterworfen sind
Anleitungen für Benutzer- und Unternehmerverwaltungen finden Sie
unter Verwaltung.
Anleitungen zum Ausfüllen von Zertifikaten finden Sie unter
Einfuhr,
Binnenmarkt und
Ausfuhr.
Aktuelle TRACES-NT-Problemliste (Stand: 21.12.22)
Bei Fragen, z.B. zur Validierung von Unternehmen und zur
Autorisierung von Benutzern, wenden sich
Wirtschaftsbeteiligte bitte an ihr zuständiges örtliches
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, im Falle der Einfuhr aus
Drittländern an die Grenzkontrollstelle, über die die Einfuhr
erfolgt.
Behörden wenden sich bitte an die
Ansprechpartner im
jeweiligen Bundesland.
News:
24.06.24 | Die 2-Faktor-Authentifizierung wird am dem 24.06.24 verpflichtend für alle TRACES Nutzerinnen und Nutzer eingeführt. Weitere Infos im FAQ 8.4. |
19.02.24 | Neu: Übersicht der Drittländer, die das TRACES EU-Import-Modul nutzen. |
29.01.24 | Es ist angekündigt, dass die 2-Faktor-Authentifizierung im zweiten Quartal 2024 für den Zugriff auf TRACES aktiviert wird. Bitte richten Sie schon jetzt die Authentifizierungsoptionen ein. Weitere Infos im FAQ 8.4. |
25.01.24 | Die Ukraine nutzt nun das TRACES EU-Importmodul und verwendet elektronische Siegelungen. In Export-Zertifikaten ist nun auch bei Ausfuhren in die Ukraine im Feld "I.16 Entry Point" die Eingangs-Grenzkontrollstelle anzugeben. |
24.01.24 | Für Exportzertifikate für die Ausfuhr von Produkten tierischen Ursprungs und TNP nach Großbritannien gelten neue Businessrules (siehe FAQ 6.1). |
03.01.24 | Excel-Downloads von gelisteten Unternehmen stehen unter LMS-Unternehmen zur Verfügung. |
19.12.23 | Für das Verfahren beim Handeln mit TNP finden Sie einen Leitfaden unter Binnenmarkt. |
13.12.23 | Neu: FAQ 8.4 zur 2-Faktor-Authentifizierung beim EU-Login. |
05.12.23 | Ein aktualisiertes User Manual für CHED-Splitting finden Sie unter Einfuhr. |
29.11.23 | Beachten Sie bitte, dass bei Ausfuhren nach Georgien, Moldawien und dem Vereinigten Königreich im EXPORT-Zertifikat im Feld "I.16 Entry Point" die Eingangs-Grenzkontrollstelle anzugeben ist. |
10.10.23 | Für das CHED-Splitting finden Sie ein User Manual unter Einfuhr. Es enthält allerdings noch nicht die Beschreibung der Änderungen, die mit der Version 6.8 eingeführt wurden. |
16.05.23 | Für das Fahrtenbuch (AJL) liegt jetzt eine deutsche Übersetzung vor. |
11.05.23 | Neue "Business-Rules" für INTRAs treten für Huftiere am 5.06.23 in Kraft. (nähere Beschreibungen stehen unter Binnenmarkt -> "Neu") |
14.04.23 | Die "Business-Rules" für INTRAs wurden korrigiert. (nähere Beschreibungen stehen unter Binnenmarkt). |
05.04.23 | Neue "Business-Rules" für INTRAs (validierte Unternehmen) treten für das Kapitel "Zuchtmaterial" am 02.05.23 in Kraft (nähere Beschreibungen stehen unter Binnenmarkt). Falls es dabei zu Problemen mit vorher angelegten Zertifikaten kommt, bitte die Funktion "Als neu kopieren" verwenden. |
21.02.23 | Eine Übersicht der mit Version 6.6.9 (20.02.23) überarbeiteten Kapitel "Tierarzt" und "Zuchtmaterial" (früher Bestandteil des Kapitels "Tierarzt") stehen jetzt unter "Verwaltung". |
Zuletzt geändert: 23.02.2024