1.2 Wie bekomme ich Zugang zu TRACES?

Als Mitarbeiter einer Behörde wende ich mich dazu an den sog. TRACES-Administrator meiner Behörde.
Falls der nicht bekannt ist, wende ich mich an meine übergeordnete Behörde.

Als Mitarbeiter eines Unternehmens wende ich mich an den TRACES-Administrator meines Unternehmens.
Falls dieser nicht bekannt bzw. noch nicht eingerichtet ist, wende ich mich an meine zuständige Behörde.

Zugang zu TRACES benötigen Unternehmen nur, wenn sie den Teil I eines Zertifikates (INTRA, DOCOM, EXPORT, GGED-A (CHED-A), GGED-P (CHED-P), GGED-D (CHED-D)) selber erstellen, die Ankunft der Warensendung über ein sog. "Follow up" im Zertifikat bestätigen müssen oder bei einem elektronisch signierten Zertifikat die Gültigkeit der Signatur überprüfen wollen.
Ansonsten genügt die korrekte Adresse mit der entsprechenden, validierten Aktivität in TRACES. Dafür verantwortlich ist die zuständige Behörde.

Voraussetzung für einen TRACES-Zugang ist ein sog. "personifizierter" EU-Login (siehe auch FAQs zum EU-Login).

Entsprechende Anleitungen finden Sie unter Verwaltung.

 

Zuletzt geändert: 24.07.2023