5.7 Wie ist TRACES bei der Ein- und Ausfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft aus/in dem/das Vereinigte Königreich zu bedienen?

1. Ausfuhr

Für die Ausfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Lebensmittel und tierische Nebenprodukte) sind seit dem 01.01.2021 die EXPORT-Zertifikate in TRACESclassic zu nutzen.
Z. Z. liegen über 100 EXPORT-Zertifikate in TRACESclassic für das Vereinigte Königreich (UK) in englischer Sprache vor.
Die Kommission (KOM) bemüht sich, diese noch in die deutsche Sprache zu übersetzen.
Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs, für die keine EXPORT-Zertifikate in TRACESclassic vorliegen, sind (gegenwärtig) nicht "tracespflichtig".
Im Gegensatz zu EXPORT-Zertifikaten in andere Drittländer werden bei Ausfuhren nach UK über andere Mitgliedsstaaten keine zusätzlichen INTRAs (A-INTRA) erzeugt. Für lebende Tiere und genetisches Material ist in diesem Falle zusätzlich ein INTRA zu erstellen. Gleiches gilt für DOCOMs bei bestimmten tierischen Nebenprodukten.

Unabhängig davon, dass die EXPORT-Zertifikate in TRACESclassic erstellt werden müssen, müssen die Unternehmen, die nach UK ausführen, in TRACES-NT registriert sein, und zwar gilt für folgende Unternehmer-Aktivitäten

Entsprechende Anweisungen, wie dazu zu verfahren ist, finden Sie unter 3. Unternehmen.

Der EXPORT-Modul in TRACES-NT wird voraussichtlich erst im Herbst 2021 zur Verfügung stehen.


2. Einfuhr

Für die Einfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Lebensmittel und tierische Nebenprodukte) sind seit dem 01.01.2021 ein GGED-A bzw. GGED-P (CHED-A bzw. CHED-P) erforderlich, die nur über TRACES-NT erstellt werden können. Diesen GGEDs sind sog. IMPORT-Zertifikate zugehörig (vorgeschaltet), die von den britischen Veterinärbehörden ausgestellt werden müssen.
Der britische Exporteur muss in TRACES-NT "gelistet" sein. Dafür zuständig ist der sog. "LMS National Contact Point United Kingdom". Die Abfrage der in TRACES-NT gelisteten britischen  Unternehmen kann über Link erfolgen Establishment lists - TRACES NT

Für die deutschen Import-Unternehmen gilt das gleiche wie unter "1. Ausfuhr" aufgeführt (Registrierungspflicht in TRACES-NT).

 

3. Unternehmen

Alle deutschen Unternehmen die Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs nach/von UK aus-/einführen, müssen in TRACES-NT regisriert sein. Dazu sind Sie durch die zuständige Behörde wie folgt zu erfassen und zu valideren (Staus "Gültig"):

Diese Unternehmen bekommen dann durch den "LMS National Contact Point Germany", das FLI, den entsprechenden LMS-Status, sofern Sie sich auf den entsprechenden veröffentlichten Listen in TSIS bzw. des BVL befinden und erscheinen dann am nächsten Tag auf den sog. "Establishment lists - TRACES NT" der KOM.
Bereits vollständig erfasst sind folgende Listen:

Anmerkung:

Hinweis:
Beachten Sie auch bitte die Ausführungen unter FAQ 4 (Unternehmensverwaltung)!


4. TRACES-Benutzer (Unternehmen)

Sofern Unternehmen den Teil I der EXPORT-Zertifikate selber erstellen wollen, brauchen sie einen Zugang zu TRACESclassic (siehe FAQ 3 TRACESclassic).

Zur Erstellung des Teil I von GGED-As bzw. GGED-Ps durch das Unternehmen braucht das Unternehmen einen Zugang zu TRACES-NT und zusätzlich die Aktivität "Verantwortlicher für die Ladung" (Responsible for the Load (RFL)) mit Zuordnung zu einer Grenzkontrollstelle (siehe FAQ 1). I.d.R macht das aber die Spedition bzw. der Zollagent.

Falls die EXPORT- bzw. GGED-Zertifikate nicht durch das Unternehmen selber erstellt werden, wird kein TRACES-Zugang benötigt. Es reicht aus, wenn das Unternehmen mit seiner Aktivität korrekt in TRACES erfasst und validirt ist.

 

 

08.03.2021