9. Wie erfolgt eine teilweise Ablehnung/Zurückweisung?

GGED-As, GGED-Ps und GGED-Ds können teilweise abgelehnt/zurückgewiesen ("partially rejected") werden.

Dabei werden aus dem GGED zwei sog. "Tochter-GGEDs" erzeugt, die "gute" Tochter erhält den Zusatz "V" an der GGED-Nummer (für "Valid") und die "abgelehnte" Tochter den Zusatz "R" (für "Rejected"). Dabei müssen die "angenommen" und die "abgelehnten" Erzeugnisse mengenmäßig aufgesplitted und für den abgelehnten Teil der Sendung auch die entsprechenden Ablehnungsgründe angegeben werden.

 

 

04.03.2020