4.1 Was ist beim Verbringen von Pferden (Equiden) zu beachten?

Grundsätzlich ist beim Verbringen von Equiden eine Tiergesundheitsbescheinigung mitzuführen und ein TRACES-Zertifikat zu erstellen.

Derzeit sind zwei "Equiden-Zertifikate" in TRACES zu benutzen:

EQUI-INTRA-CON  - für eine Sendung von Equiden
EQUI-INTRA-IND   - für einen einzelnen Equiden, der nicht zur Schlachtung bestimmt ist

Anmerkung:
Beim Zertifikat EQUI-INTRA-IND ist derzeit (07/2023) die Angabe mehrerer Equiden möglich, dies wird programmseitig nicht abgefangen und wird seitens KOM als ein nicht korrekt ausgestelltes Zertifikat gewertet!

Beachten Sie bitte die seit Anfang Juni 2023 geltenden "BusinessRules" für diese Zertifikate, insbesondere die Pflichtangebe des Transportunternehmens, das die Aktivität "Registrierter Transporter" (REG-TRANS) haben muss. Dies gilt auch für private Pferdetransporte.

Bei der Registrierung dieser Transporteure ist die Registriernummer ("Identifikator") Pflicht. Hier ist die VVVO-Nummer aus HI-Tier (Registrierter Transporteur bzw. wenn nicht vorhanden, die der Pferdehaltung) anzugeben, beginnend mit "DE" und ohne "276". Bei Pferdebesitzern, deren Tiere anderweitig untergebracht sind, z.B. auf einem Reiterhof, und die demzufolge keine VVVO-Nummer besitzen, die Tiere aber selber transportieren, ist als Registriernummer das Kfz-Kennzeichen des Transportmittels,  gefolgt von dem Nachnamen des Fahrers/der Fahrerin, anzugeben.
z.B.: KY-N 123 Maier

Von der grundsätzlich beim Verbringen von Equiden mitzuführenden Tiergesundheitsbescheinigung und der Erstellung eines TRACES-Zertifikates kann in folgenden Fällen bei Sportpferden abgewichen werden:

Einen guten Überblick über das für Equiden geltende EU-Recht gibt die EU-Webseite

 

Zuletzt geändert: 27.02.2024