2.2. Wie sind registrierte/zugelassene Transportunternehmen und deren Fahrzeuge zu erfassen?

Achtung:   
Die EU-Kommission unterscheidet hier die Aktivitäten nach Tiergesundheitsrechtsakt (AHL) und Tierschutz. Nach AHL muss jeder Transporteur von Tieren registriert werden, während nach Tierschutz (VO 1/2005) Typ-I und Typ-II Transporteure für bestimmte Tierarten zugelassen werden. Nach AHL (VO 2016/439) Artikel 87 betrifft das alle Transporteure von Huftieren, also auch private Pferdetransporteure, nach Aussage von KOM auch Transporteure von Hunden und Katzen.

Alle (Tier-) Transporteure sind zu registrieren und mit der Aktivität
    "Tierarzt (EFTA, Europäische Union)" ->
"Registered Transporter (REG-TRANS)" -> "Registered Transporter"
zu erfassen.
Als Registriernummer ist die VVVO-Nummer der Tierhaltung anzugeben, falls nicht bereits eine als registrierter Transporteur, z.B. in HI-Tier, existiert.

Hinweis:
Bei privaten Transporteuren, z.B. Pferdebesitzer, die keine VVVO-Nummer haben, ist als Registriernummer das Kfz-Kennzeichen des Transportfahrzeuges, gefolgt von dem Nachnamen des Fahrers/der Fahrerin, einzutragen (Feld "Identifikator" bei der Aktivität REG-TRANS).
z.B.: KY-N 123 Maier

Zusätzlich sind diesen Transporteuren ggf. noch die Aktivitäten
    "Tierarzt (EFTA, Europäische Union)" -> "Type I authorized transporters (REG-TRANS-AUTH-I)" -> "Type I authorised transporters" bzw.
    "Tierarzt (EFTA, Europäische Union)" -> "Type II authorized transporters (REG-TRANS-AUTH-II)" -> "Type II authorised transporters"
hinzuzufügen.

Achtung:
Für die Erfassung von registrierten sowie zugelassenen Typ-I- und Typ-II-Transportunternehmen sowie der Fahrzeuge benötigt man die Rolle "LCP - Local Contact Point" (siehe auch dazu die Ausführungen unter Verwaltung und die FAQ 3.3).

Im ersten Schritt muss das Unternehmen mit seiner Adresse, der entsprechenden Aktivität sowie den Kfz-Kennzeichen der Fahrzeuge über
    "Akteure" -> "Unternehmen"

erfasst werden. Bei der Erfassung von Typ-I- und Typ-II-Transporteuren (REG-TRANS-AUTH-I und REG-TRANS-AUTH-II) ist zu beachten, dass das Ende-Datum "Gültig bis" ein Pflichtfeld ist, das aber z.Z. (07/23) im Fahrtenbuch (AJL - Animal Journey Log) noch nicht berücksichtigt wird. Unter "Bemerkungen" sind die Tierarten anzugeben, für die der Transportunternehmer sich hat registrieren lassen.

Ggf. sind die Fahrzeuge bereits in TRACES erfasst und brauchen nur noch dem Unternehmen zugeordnet zu werden.

Im zweiten Schritt können über
    "Akteure" -> "Transportmittel"

die Angaben zu dem Transportmittel entsprechend den Anforderungen der VO 1/2005/EU vervollständigt werden.

Anleitungen finden Sie hier:

Englisch (Stand 08.11.2021)
Deutsch  (Stand 17.11.2021)

 

Zuletzt geändert 29.11.2023